Praxis für ZahnMedizin

 
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AKTUELLES

§                 5-jährige Gewährleistung auf viele unserer zahnärztlichen Behandlungen

Seit 01.01.2005 bieten wir unseren Patienten eine 5-jährige Gewährleistung auf viele unserer zahnärztlichen Behandlungen, die weit über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgeht.

Die Gewährleistung besteht z.Zt. bei folgenden Behandlungen: Inlays, Kronen, Brücken und kombiniertem Zahnersatz.

Unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Composite-Restaurationen und endodontischen Behandlungen (Wurzelbehandlungen).

Ihr Beitrag als Patient ist dabei lediglich eine angemessene Mundhygiene und die regelmäßige Teilnahme am Prophylaxeprogramm.

§                 Kein Zahnersatz aus dem Ausland

Die von uns eingegliederten prothetischen Arbeiten werden ausschließlich in Deutschland von hochqualifizierten Zahntechnikern angefertigt.

In vielen Fällen kommt der Zahntechnikermeister sogar mit an den Behandlungsstuhl. Dadurch wird eine optimale, auf Sie abgestimmte Behandlung gewährleistet.

Bei zahntechnischen Anfertigungen im Ausland ist keine individuelle Beratung und Abstimmung möglich. Daher lehnen wir es ab, zahntechnische Arbeiten im Ausland herstellen zu lassen. Der geringe Preisvorteil, der durch die Herstellung im Ausland erzielt wird, steht in keinem Verhältnis zum Nachteil, den Sie als Patient durch die fehlende individuelle Anpassung erleiden.

Dies ist einer der Gründe für unsere 5-jährige Gewährleistung.